Recht und was dazugehört!

Rechtsanwalt

Begriffsdefinition:

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, wie bei der BP-Rechtsanwälte Dr. Klaus-Peter Budke & Wolfram Pott, üben ihre Tätigkeit als unabhängige Vertreter und Berater in unterschiedlichen Rechtsangelegenheiten aus. Sie gehören zusammen mit Notaren, Steuerberatern, Patentanwälten und Wirtschaftsprüfern den freien Berufen an und betreiben somit kein Gewerbe. Rechtsgrundlage ist die Bundesrechtsanwaltsverordnung vom 01.08.1959 (BGBI. I 565) mit späteren Änderungen. Das Verhältnis zu Mandanten ist durch einen Dienstvertrag, auch Geschäftsbesorgungsvertrag genannt, geregelt. 

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um den Beruf auszuüben?  

1. Eine Zulassung durch die Landesjustizverwaltung ist zwingend erforderlich. Wer die Befähigung zum Richteramt erworben hat, kann eine Zulassung erhalten. Diese Zulassung kann lediglich mittels ausdrücklich aufgeführten Gründen versagt werden.  

2. Außerdem muss der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin bei einem "bestimmten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit" zugelassen sein. Damit kann er/sie vor jedem deutschen Gericht in Prozessen auftreten. Ein Auftreten vor dem BGH ist jedoch nur möglich, wenn dort eine Zulassung besteht. 

Wichtige Fakten bei der Ausübung einer Rechtsanwaltstätigkeit:  

Anwälte/Anwältinnen sind nicht verpflichtet einen bestimmten Fall zu übernehmen. Eine Ablehnung muss allerdings unverzüglich erfolgen.   

Anwälte/Anwältinnen dürfen nicht tätig werden,  - wenn standeswidriges Verhalten zugemutet wird. - wenn eine Interessenkollision zu befürchten ist - für Auftraggeber, zu denen er/sie in einem dauerhaften Dienstverhältnis steht  

Handakten, die im Zusammenhang mit einem Prozess oder einer Beratung angelegt werden, müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden, wenn er seinen Mandanten/seine Mandantin vorher nicht zur Entgegennahme auffordert. Andererseits besitzt er/sie ein Zurückbehaltungsrecht.

Schadensersatzansprüche gegenüber einem Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin verjähren bereits nach drei Jahren. 

Das Aussageverweigerungsrecht, die Geheimhaltungspflicht und die Strafvorschrift gegen Parteiverrat schützen das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt/Anwältin und Mandantschaft.   

Wie ist die Vergütung geregelt?  

Es besteht generell ein Anspruch auf anwaltliche Gebühren und Auslagenersatz. Diese werden im Pauschalsystem nach dem aktuellen Streitwert berechnet.  Die Höhe ist im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt.  Ein Vorschuss von üblicherweise zwei Gebühren kann erhoben werden.  Unabhängig davon, wem die Prozesskosten auferlegt werden, schuldet der Auftraggeber die Gebühren.   

Wie ist das Standesrecht geregelt?  

Im Bezirk eines OLGs sind die Anwälte/Anwältinnen in einer Rechtsanwaltskammer als so genannte öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaft zusammengeschlossen. Die unterschiedlichen Rechtsanwaltskammern sind in der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengefasst. Einer besonderen Ehrengerichtsbarkeit unterliegen sie vor dem jeweiligen Ehrengericht und auch dem Ehrengerichtshof.   

Was besagt die Arbeitsgerichtsbarkeit?  

Vor den Arbeitsgerichten kann der Anwalt Mandanten vertreten. Vor den Landearbeitsgerichten ist eine Vertretung nicht auf ihn/sie beschränkt. Anwaltszwang besteht vor dem BAG (Bundesarbeitsgericht).

Was besagt die Finanzgerichtsbarkeit?

In Steuer- und Steuerstrafsachen dürfen Anwälte und Anwältinnen auch ohne besondere Erlaubnis die Vertretung eines Mandanten/einer Mandantin übernehmen.   

Was beinhaltet die Verwaltungsgerichtsbarkeit?

Vor dem Oberverwaltungsgericht können und vor dem Bundesverwaltungsgericht müssen Anwälte bzw. Anwältinnen hinzugezogen werden, weil Anwaltszwang besteht.   

Was besagt der Titel Fachanwalt?

Wer über herausragende theoretische und praktische Erfahrungen in einem bestimmten Segment verfügt, kann von der Rechtsanwaltskammer den Titel "Fachanwalt für …" erhalten. Als Beispiel sind zu nennen der Fachanwalt/die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Informationstechnologierecht, Migrationsrecht, Steuerrecht sowie Verkehrsrecht und Versicherungsrecht.