Recht und was dazugehört!

Familienrecht - ein komplexes und emotionales Gebiet

Das Familienrecht, wie es beispielsweise bei Uwe Woltmann Rechtsanwalt und Notar vertreten wird, ist ein sehr komplexes Themengebiet innerhalb der rechtlichen Gesetze. Hierbei müssen, wie in fast keinem anderen Gebiet, die individuellen Verhältnisse jedes einzelnen Falls genau betrachtet und eingeschätzt werden. In vielen Fällen sind nämlich die streitenden Personen in diesem Gebiet emotional stark aufgebracht und sind nach wie vor von der gemeinsamen Vergangenheit geprägt und vorbelastet. In der Regel kommt das Familienrecht bei Scheidungen oder Streitigkeiten um das Sorgerecht von gemeinsamen Kindern zum Einsatz. Auch die Prüfung und Kontrolle der Regelungen in einem Ehevertrag fallen unter die Regelungen in diesem Rechtsbereich. Durch die großen Emotionen, die in diesen Prozessen ohne Zweifel an den Tag gelegt werden, sind auch oftmals die Verhandlungen vor Gericht eine sehr hitzige Angelegenheit. In diesem Rechtsgebiet werden zudem die meisten Fälle nicht mit einer gütlichen Einigung abgeschlossen. 

Rechtsstreitigkeiten in Fragen zum Unterhalt

Die Klärung von Fragen im Bereich Unterhalt gehört zu den Themenschwerpunkten in diesem Rechtsbereich. Besonders im Falle der Scheidung einer Ehe kommt es häufig zu Streit, welcher letztendlich nur noch vor Gericht geklärt werden kann. Hierbei werden in erster Linie die Ansprüche des früheren Ehepartners und der Unterhalt für die leiblichen Kinder der ehemaligen Partner verhandelt. Sämtliche finanzielle Fragen und wie hoch der jeweilige Unterhalt letztendlich ausfallen muss werden auf der Grundlage des Familienrechts entschieden. Die Klärung des Kindesunterhalts steht für beide Seiten an oberster Stelle, da das Wohl der Kinder auch bei einer Scheidung zu jedem Zeitpunkt absolut gesichert werden sollte. Hierbei gibt es viele Punkte, die alle nacheinander geklärt werden müssen, um letztendlich doch eine gemeinsame Basis zu finden. Genaue Daten können als Anhaltspunkte in diesen Fragen der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden. Hierbei wird auch der Selbsterhalt des Unterhaltspflichtigen näher erläutert. Hierbei handelt es sich um den Betrag, der nicht in die Unterhaltszahlungen mit einfließen muss.   

Das Sorgerecht als Teil dieses Rechtsbereiches

In vielen Fällen bei Streitigkeiten im Familienrecht sind auch die gemeinsamen Kinder die Leidtragenden, da sich oft innerhalb von wenigen Tagen das ehemalige Familienleben komplett auf den Kopf stellen kann. Damit die Streitigkeiten nicht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden, gibt es im Familienrecht genaue Regelungen, die das Wohl des Kindes schützen. Bei Fragen ums Sorgerecht steht daher das Wohl des Kindes auch für die Gerichte immer an erster Stelle. In den meisten Fällen wird vor Gericht beiden Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht ausgesprochen. Nur in weniger als 5 % der Fälle wurde einem einzelnen Elternteil das alleinige Sorgerecht ausgesprochen. Hierbei muss es allerdings in der Vergangenheit bereits zu schweren Verfehlungen durch den anderen Elternteil im Umgang mit den Kindern gekommen sein.