Recht und was dazugehört!

Rechtsanwalt - Was ist ein Rechtsanwalt?

Unter dem Beruf des Rechtsanwalts versteht man einen Beruf, in dem juristischer Beistand geleistet wird. In der Schweiz sind auch die Bezeichnungen Advokat und Fürsprech(er) verbreitet. 

Die Rechtsanwaltschaft, wie er beispielsweise bei der Dr. Laumann, Alfs und Kollegen | Rechtsanwälte • Fachanwälte • Notare anzutreffen ist, wird zu den freien Berufen gezählt und gehört dabei, neben Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Kategorie der rechts- und wirtschaftsberatenden freien Berufe. Der Beruf verfügt über einen eigenen Normenkatalog, der im Anwaltsrecht festgehalten ist.   

Rechtsanwalt – die Geschichte  

Bereits im antiken Athen war es üblich, dass die Parteien des Prozess ihre Sache vor Gericht per Plädoyer verteidigten. Zudem konnten sie einen Freund oder Verwandten zurate ziehen, um dessen Unterstützung als Fürsprech zu erhalten. Statt eines Helfers aus dem Bekanntenkreis war es auch gestattet, einen sogenannten Logographen zu konsultieren. Dieser schrieb dem Hilfesuchenden eine Rede, die dieser auswendig zu lernen und vor Gericht vorzutragen hatte.

Die Rhetorik nahm in der Gesellschaft des antiken Griechenlands eine herausragende Stellung ein, doch nicht jeder Bürger verfügt über die notwendigen Fertigkeiten. Daher wurde bald darauf der Beruf des Gerichtsredners etabliert, der zwar meist ein exzellenter Rhetoriker war, aber kaum juristische Kenntnisse vorweisen konnte. Im alten Rom verlieh Kaiser Augustus schließlich manchen Juristen das Recht, ganze Rechtsgutachten zu erstellen. Diese hatten fast schon Urteils- bzw. legislativen Charakter, womit Juristen großes Ansehen im alltäglichen Leben erlangten. 

Anhaltspunkte zur weiteren Entwicklung der Rechtsanwaltschaft liefert der Sachsenspiegel, der zwischen 1220 und 1235 von Eike von Repgow verfasst wurde. Er ist in die Abschnitte Land- und Lehnrecht unterteilt. Das Landrecht beschreibt dabei das Recht der freien Leute sowie der Bauern, während sich das Lehnrecht die Beziehung der einzelnen Stände zueinander regelt. 

Um 1275 entstand der Schwabenspiegel, der sich mit dem deutschen Recht außerhalb Sachsens beschäftigt. Über den Verfasser ist lediglich bekannt, dass es sich um einen Franziskaner aus Augsburg handelte.  Der kulturgeschichtliche Prozess der Rezeption des römischen Rechts hob das Gerichtsverfahren erstmals auf eine wahrlich professionelle Ebene. Um die Positionen des Gerichts mit Fachleuten zu besetzen, kam der Berufsstand der Juristen auf. Neben den Prokuratoren, die die Prozessparteien vor Gericht vertraten, berieten Advokaten ihre Kunden abseits des Gerichtssaals. 

Erst mit der Einführung des napoleonischen Rechts zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde diese Zweiteilung aufgehoben und die beiden Berufe in der Weise vereinigt, wie wir sie auch heute noch kennen.   

Rechtsanwalt - Worin bestehen die Aufgaben?   

Heute versteht man unter einem Anwalt eine Person, die Mandaten professionellen juristischen Rat und Beistand leistet. Indem er die rechtlichen Ansprüche seines Mandanten durchsetzt und unberechtigte Ansprüche abwehrt, verfolgt er die Interessen seines Kunden. Der Anwalt muss taktisch klug vorgehen können und darf seine Arbeit nicht erst dann aufnehmen, wenn der betreffende Fall bereits beim Richter vorliegt. Seine Vorbereitung muss schon viel früher beginnen, nämlich dann, wenn der Mandant ihm seine Situation schildert.