Recht und was dazugehört!

Das Mietrecht enthält relevante Grundsätze

Jeder, der eine eigene Wohnung mietet oder als Vermieter auftritt, ist unweigerlich mit mietrechtlichen Bestimmungen konfrontiert. Dabei geht es um ein Austarieren unterschiedlicher Interessen und die Verhinderung möglicher Benachteiligungen.

Der Schutz für Mieter

Als Mieter kann man sich auf zahlreiche sehr wichtige Bestandteile des Mietrechts berufen und sich auch ein Stück weit in Sicherheit wiegen. Dies betrifft vor allem den Bereich der Kündigung. Mieter dürfen durch den Vermieter nicht einfach von heute auf morgen gekündigt werden. Ausnahmen gibt es natürlich bei Fehlverhalten oder für den Vermieter unzumutbaren Zuständen. Hier kann durchaus auch eine fristlose Kündigung erteilt werden. Weiterhin werden Mieter vor unzulässigen Mieterhöhungen geschützt. Auch die Umlagefähigkeit von anfallenden Kosten in Bezug auf die Sanierung wird durch Gesetze reguliert.

Der Schutz des Vermieters

Das Mietrecht ist alles andere als eine Einbahnstraße und beide Seiten sollen gleichermaßen von den Bestimmungen profitieren können. Der Mieter hat unter anderem für eine pflegliche Behandlung der ihm überlassenen Mietsache zu sorgen. Auch eine Zweckentfremdung ist in diesem Zusammenhang nicht gestattet. Dies kann zum Beispiel die Haltung einer Vielzahl gefährlicher Tiere, die Lagerung giftiger Stoffe oder das Betreiben eines nicht genehmigten Büros betreffen. Der Vermieter wird durch mietrechtliche Bestimmungen vor unzumutbaren Nachteilen geschützt. Diese können sich auch im finanziellen Bereich ergeben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung über längere Zeit einfach nicht nachkommt. Zunächst muss der Vermieter seinem Mieter Mahnungen ausstellen. Stellt sich nach einer gewissen Frist weiterhin keine Zahlungsmoral ein und häufen sich die Mietschulden immer weiter auf, kann dies ebenfalls zu einer fristlosen Kündigung berechtigen.

Zusätzliche Bestimmungen verschärfen das Mietrecht

Mietrechtliche Bestimmungen und Gesetze sind nicht starr und können stetig angepasst werden. Auch die Politik kann auf die Entwicklung der Gesetzeslage Einfluss nehmen. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt kann sich stetig verändern und neue Gesetze und Bestimmungen müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen. Dabei geht es auch nicht um Empfehlungen oder gute Ratschläge. Werden neue Gesetze beschlossen, sind diese unbedingt einzuhalten, da sonst zum Teil hohe Bußgelder verhängt werden können. Mietrechtliche Bestimmungen und Gesetze können sich zudem auf bestimmte Regionen und Bereiche beschränken. Somit ist es durchaus möglich, dass Vermieter neu gebauter Wohnungen sich nicht an alle neu geschaffenen Gesetze halten müssen und somit eine Art Sonderstatus eingeräumt bekommen. Es geht bei allen Gesetzen und Neuerungen stets um eine mögliche Verbesserung herrschender Zustände. Dabei soll weder die eine noch die andere Seite einseitig belastet und benachteiligt werden. Wer mietrechtliche Probleme hat und diese nicht mehr ohne Fachmann lösen kann, sollte sich vertrauensvoll an einen Fachanwalt wie von der Kanzlei Stoffers & Kollegen Rechtsanwälte wenden. Derartige Fachanwälte sind besonders gut mit mietrechtlichen Bestimmungen vertraut.