Recht und was dazugehört!

Gewerblicher Rechtsschutz - Basis und Grundlage für einen nachhaltigen geschäftlichen Erfolg

Der gewerbliche Rechtsschutz ist ein verallgemeinerter Begriff für die gesamten Bereiche der Schutzrechte für das Gewerbe. Diese beschäftigen sich dabei mit dem Schutz der geistigen Leistung bzw. des geistigen Eigentums der Gewerbe. Hierzu zählen beispielsweise das Markenrecht, Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Designrecht sowie auch das sogenannte Lauterkeitsrecht. Oft wird mit dieser Thematik auch das Urheberrecht in Verbindung gebracht. Dabei handelt es sich jedoch nur um ein verwandtes Rechtsgebiet. Zudem ist das Urheberrecht mit seiner Aufgabe, die persönlich geistigen Leistungen zu schützen, eher im künstlerischen Bereich angeordnet.

Der gewerbliche Rechtsschutz mit seiner umfassenden Aufgabe ermöglicht es Designer und Erfindern, ihre Verfahren, Formen und Ideen zu schützen. Im Markenrecht werden so zum Beispiel die Namen von Produkten geschützt. Das Designrecht wiederum beschäftigt sich mit dem Schutz der äußeren bzw. ästhetischen Gestaltung der Produkte. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes bildet auch das Patentrecht ein umfassendes Themengebiet. Es beschäftigt sich damit, technische Erfindungen zu schützen. Hierbei zählt als Erfindung entweder ein Verfahren zur Herstellung eines Produktes oder das Erzeugnis selbst. Durch die Erteilung eines Patentes hat dessen Inhaber bestimmte Vorteile, die allerdings zeitlich begrenzt sind. Auch die räumliche Ausdehnung des Patentes kann auf einem bestimmten Bereich begrenzt sein. Der Erfinder kann somit festsetzen, dass er alleinig die patentierte Erfindung verwenden darf.

Ferner kann er entsprechende Maßnahmen ergreifen, die bei einer nicht autorisierten gewerblichen Nutzung seiner Erfindung greifen. Zudem wird es dem Entwickler so ermöglicht, einen finanziellen Nutzen aus der Idee zu ziehen. So können beispielsweise weitere Entwicklungsschritte durch den Abschluss von Lizenzverträgen querfinanziert werden. Das Patent muss beim entsprechenden Amt angemeldet werden. Dazu muss es zur Eintragung diverse Kriterien erfüllen. So muss es sich um eine Neuheit einer technischen Erfindung handeln, die gewerbliche Anwendbarkeit findet. Zudem muss es sich nachweislich um eine erfinderische Tätigkeit handeln. Die Erfüllung dieser Punkte wird von speziellen Patentprüfern der Ämter untersucht. Die Laufzeit eines Patentes ist meist auf 20 Jahre begrenzt. Geschmacksmuster dagegen, welche sich auf neue Designs beziehen, werden für eine Laufzeit von 25 Jahren erteilt.

Auch ein Teil des Wettbewerbsrechts, das so genannte Lauterkeitsrecht ist in das Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz zugeteilt. Das Lauterkeitsrecht hat als Ziel einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen. Zudem ermöglicht es das Vorgehen gegen diesen unlauteren Wettbewerb. Zu unlauteren Wettbewerb zählen alle Verhaltensweisen, die gegen die „guten Verhaltensregeln“ des wirtschaftlichen Wettbewerbs verstoßen. Dazu zählen beispielsweise Irreführung, Bestechung, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen sowie unerlaubte Verwertung fremder Leistungen. Gerade in der stetig wachsenden Digitalisierung und dem damit verbundenen dynamischen Geschäftsumfeld ist das geistige Eigentum wichtiger Bestandteil für den geschäftlichen Erfolg, den es zu schützen gilt. Im gewerblichen Rechtsschutz können Sie sich beispielsweise durch GESTHUYSEN Patent- und Rechtsanwälte beraten lassen.