Recht und was dazugehört!

Welche Aufgaben übernimmt ein Fachanwalt für Erbrecht?

Der Fachanwalt für Erbrecht unterstützt die vererbende Person und ihre Erben bei der Regelung des Nachlasses. Das Erben und das Vererben sind beides Grundrechte. Idealerweise hilft der Anwalt schon zu Lebzeiten der vererbenden Person, ihren Nachlass angemessen zu regeln. Wenn dieser hohe Werte umfasst, geht es dabei auch um steuerliche Aspekte.


Wer beauftragt einen Fachanwalt für Erbrecht?

Nicht immer sind es die Erben, die anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Menschen, die etwas zu vererben haben, sind manchmal unsicher, wie sie das Vermögen unter ihren Erben aufteilen sollen und welche Rolle die gesetzliche Erbfolge dabei spielt. Mit solchen Fragen wenden sie sich an den Fachanwalt. Den Erben wiederum geht es nicht nur um die Aufteilung des Erbes untereinander, sondern auch um möglicherweise hinterlassene Schulden. Diese gehören ebenfalls zum Erbe. Für den Vermögens- und Schuldenübergang schafft das Erbrecht die rechtliche Grundlage. Zunächst einmal können sich alle Beteiligten auf die Wirksamkeit der gesetzlichen Erbfolge verlassen. Verwandte erben in jedem Fall automatisch den Pflichtteil. Jedermann kann aber mit seinem Erbe auch zusätzlich weitere Personen und Institutionen begünstigen, was sehr häufig vorkommt. Zu diesem Zweck muss ein Testament aufgesetzt werden, das die Einzelheiten regelt. Auch die Aufteilung einzelner Vermögenswerte wie einer Immobilie und Barvermögen innerhalb der Familie sollte testamentarisch geregelt werden. Wie solche Regelungen im Detail aussehen müssen, damit sie rechtswirksam sind, weiß der Fachanwalt. Er unterstützt alle Parteien bei den nötigen Regelungen, um Konflikte zu vermeiden. Auch die Planung eines Erbes bedarf häufig juristischer Unterstützung.


Einzelne Tätigkeiten des Fachanwalts für Erbrecht

Der Fachanwalt wird zum Erbe beraten, bei der Aufstellung von Vermögenswerten helfen, ein Testament aufsetzen und dieses auch vollstrecken sowie bei Bedarf einen Erbvertrag aushandeln. Nach dem Eintreten des Erbfalles wird er die Nachlassabwicklung übernehmen und dementsprechend den Nachlass aufteilen. Wenn dies erledigt ist, löst er die Erbengemeinschaft auf. Er setzt auch nötigenfalls den Pflichtteil durch und unternimmt die nötigen Schritte, um Erbstreit zu verhindern. Dabei besteht seine vorrangige Aufgabe darin, aufkeimenden Streit unter den Erben zu schlichten. Sollte das nicht gelingen, wird er einzelne Parteien vor Gericht vertreten. Sollte jemand das Erbe wegen vermuteter oder festgestellter Überschuldung ausschlagen, kann er ebenfalls hierfür anwaltliche Hilfe benötigen. In jedem Fall verlangt die Verwaltung des Erbes häufig einen hohen Aufwand, den die Erben selbst manchmal nicht selbst bewältigen. Hierfür fehlt ihnen meistens die juristische Expertise, die der Fachanwalt für Erbrecht mitbringt. Zu dieser enormen Aufgabe gehört einerseits viel Wissen, andererseits auch Ausdauer. Es ist unter anderem ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, noch bestehende Verträge müssen gekündigt werden. Nicht zuletzt geht es um die Erbschaftssteuererklärung. Die Erben möchten sich oft mit diesen Verpflichtungen nicht belasten, weshalb sie einen Anwalt beauftragen.