Recht und was dazugehört!

Welche Aufgaben hat ein Rechtsanwalt für Familienrecht?

Zu den typischen Aufgaben eines Rechtsanwalts für Familienrecht gehört die Unterstützung oder vielmehr Vertretung seiner Klienten vor Gericht oder vor Behörden. Das umfasst insbesondere Auseinandersetzungen innerhalb einer Familie, also alle Rechtsstreitigkeiten, die die Ehe, Lebenspartnerschaft, Kinder und Verwandtschaft betreffen. Dazu gehört unter anderem die Durchführung von Ehescheidungen und ihrer Folgeangelegenheiten wie zum Beispiel das Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltspflichten, Hausratsaufteilung oder Zugewinnausgleich. Kurz, der Rechtsanwalt für Familienrecht bietet Beratung und rechtlichen Beistand in allen möglichen familienrechtlichen Fragen. Außerhalb von Verwandtschaftsverhältnissen befasst er sich außerdem mit Rechtsfragen, die gesetzliche Vertretungen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung betreffen. Die Aufgaben eines Familienrechtlers sind damit aber bei Weitem nicht erschöpft. Er ist auch gefragt, wenn es gilt, Eheverträge, Testamente und Erbverträge abzufassen oder wenn es um Themen wie Adoption, Abstammung und Namensrecht von minderjährigen Kindern geht.

Wie wird man Rechtsanwalt für Familienrecht? Um als Rechtsanwalt tätig zu sein, ist zunächst ein Jurastudium zu absolvieren. Das klassische Studium der Rechtswissenschaft besteht aus Grundstudium, Staatsexamen und Referendariat. Die durchschnittliche Studienzeit liegt bei elf Semestern, das sind fünfeinhalb Jahre. Das Grundstudium dauert normalerweise neun Studienhalbjahre. Danach kann das erste Staatsexamen absolviert werden. Dieses besteht aus mehreren Klausuren. Wurden alle Klausuren bestanden, darf sich der Jurastudent Diplomjurist nennen. Im Anschluss daran ist eine praxis- und prozessbasierte Tätigkeit an verschiedenen Gerichten, Kanzleien oder in Firmen zu bewältigen. Dieser zwei Jahre dauernde Vorbereitungsdienst nach dem ersten Staatsexamen ist das sogenannte Referendariat. Am Ende des Referendariats ist ein zweites Staatsexamen zu bestehen. Nach erfolgreichem Abschluss ist der Absolvent Volljurist. Erst dann kann er sich im Familienrecht spezialisieren. Gegebenenfalls ist auch eine Bachelor- und Masterprüfung möglich, die das erste Staatsexamen ersetzt. Dann ist am Ende des Referendariats nur noch das zweite Staatsexamen zu absolvieren. Die Studienzeit für den Bachelor dauert üblicherweise sechs Semester, die für den Master vier weitere Semester.

Welche weitergehende Spezialisierung Familienrechtsanwälte ist zu empfehlen? Die zunehmende Globalisierung hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass unter anderem Ehesachen, Kindschaftssachen und Unterhaltssachen mit einem internationalen Bezug stark zugenommen haben. Gerade bei Fragestellungen wie z. B. welches Recht ist überhaupt anwendbar oder welches Gericht ist zuständig, sind jedoch viele Anwälte für Familienrecht überfordert. Doch eben bei internationalen Scheidungsverfahren oder Kindesunterhaltsverfahren ist die Klärung, welches Gericht befugt ist und welches Recht dieses Gericht anzuwenden hat, von entscheidender Bedeutung. Leider werden hier von unwissenden Anwälten oft unnötige Fehler gemacht. In Familienrechtsfällen mit internationalem Bezug ist es daher ratsam, einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu konsultieren, der sich zusätzlich im internationalen Familienrecht spezialisiert hat. Somit kann das Problem gelöst werden.